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Die Verkehrsrechtsschutz

Ärger beim Autokauf?

Kein Schadenersatz vom Unfallgegner?

Nicht mit einer Rechtsschutzversicherung. Diese ist ganz Ihren persönlichen Bedürfnissen angepasst. Egal ob Sie als Auto- oder Motorradfahrer, Mitfahrer, Radler oder Fußgänger unterwegs sind.

Schadenersatz-Rechtsschutz wenn Sie als Verkehrsteilnehmer Schadenersatzansprüche durchsetzen müssen, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall.
  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bei Streit aus Verträgen rund ums Kfz, zum Beispiel bei Autokauf, -reparaturen, -garantie.
  Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten wenn es vor einem Finanzgericht um die Kfz-Steuer geht.
  Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bei Streit mit Verwaltungsbehörden und -gerichten, zum Beispiel bei Führerscheinentzug oder Fahrtenbuchauflagen.
  Straf-Rechtsschutz wenn man Sie einer fahrlässigen Straftat im Straßenverkehr beschuldigt, zum Beispiel einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall.
  Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, zum Beispiel bei einem Bußgeldbescheid wegen Tempoüberschreitung oder Nichtbeachten einer „roten Ampel“.

zum Rechtsschutzversicherung Vergleich
Ihre Verkehrsrechtsschutz muss nicht teuer sein. Vergleichen Sie gleich hier und schließen Sie auf Wunsch Ihre Rechtsschutzversicherung ab.



 

..bis 2018 gilt:

Voller Tank für die Hälfte mit Autogas

Freie Fahrt für Autogas! Steuerbegünstigung bis 2018.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 29. Juni 2006, beschlossen, die Steuer-begünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 festzulegen. Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftstoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. mehr zum Autogas Umbau

 

 

 

 

 


 



 

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